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Blowerdoor-Messung

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Geprüfte Luftdichtheit der Gebäudehülle
Ein essentieller Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz in Gebäuden und zur Vermeidung von Bauschäden

Die BlowerDoor-Messung ist seit 1998 anerkannte Regel der Technik, die luftdichte Gebäudehülle eine Anforderung der Energieeinsparverordnung (EnEV).

Sowohl für Neubauten als auch für Baumaßnahmen im Bestand ist die luftdichte Gebäudehülle eine wichtige Voraussetzung für die Realisation moderner Energiekonzepte und ein wesentlicher Aspekt der Qualitätssicherung.   Auch bei der Sanierung von Bestandsgebäuden kann die luftdichte Ebene realisiert werden, die Voraussetzung für einen modernen Energiestandard oder sogar Passivhausstandard ist.

Durch eine rechtzeitige Kontrolle der Gebäudehülle können Undichtigkeiten ohne großen Aufwand oder Kosten nachgebessert und Mängel behoben werden.

Unser Büro bietet Ihnen:

  • Baubegleitender Luftdichtheitstest im Beisein der Handwerker zur Leckagesuche
  • Ermittlung des n50-Wertes nach DIN EN 13829, DIN 4108-7 und EnEV (Luftwechselrate bei 50 Pa Druckdifferenz) im Unter- und Überdruckverfahren
  • Fotografische Dokumentation der Leckagen
  • Auswertung der Messergebnisse incl. Messprotokoll, Zertifikat, Berechnung des Gebäudevolumens

Entscheidende Vorteile einer luftdichten Gebäudehülle

  • Wärmeschutz: Vermeiden von unkontrollierten Lüftungswärmeverlusten aufgrund von Leckagen
  • Feuchteschutz: Bauschäden durch Feuchteeintrag in die Baukonstruktion können vermieden werden.
  • Kontrollierte Wohnraumlüftung: Voraussetzung für den einwandfreien und planmäßigenBetrieb von Lüftungsanlagen
  • Behaglichkeit: Der Wohnkomfort wird durch Vermeidung von Zugluft deutlich erhöht. Bauschäden durch Feuchteeintrag in die Baukonstruktion können vermieden werden.
  • Schallschutz: Durch Fugen und Löcher die von Luft durchströmt werden, kann sich der Schall ausbreiten.
Mehr Sicherheit für Architekten und Planer
Geltende EnEV  und DIN 4108 T2:
  • Einhaltung der Grenzwerte für die Luftdurchlässigkeit bei Neubauten
  • Prüfung qualitativer Anforderungen an die Luftundurchlässigkeit der Gebäudehülle
  • Verpflichtung zur Messung bei Wohngebäuden wenn eine Mechanische Lüftungsanlage oder eine verminderte Luftwechselrate angerechnet wird
  • Einhaltung der Grenzwerte für ein RAL-Gütezeichen Niedrigenergiebauweise und ein qualitätsgeprüftes Passivhaus.
  • Erfüllung einer intensiven und wirksamen Bauüberwachung für die Ausführung luftdichter Gebäudehüllen, die typische Gefahrenquellen bergen und deshalb vom bauleitenden Architekten besonders beobachtet und überprüft werden müssen.
  • Nachweis für die erfolgreiche Umsetzung des vom Planer festgelegten Luftdichtigkeitskonzepts und damit die Errichtung eines mängelfreien Bauwerks.
Gute Gründe für Handwerksunternehmen und Bauträger
  • Abnahmemessung der erbrachten Bauleistung: Die Messung ermöglicht eine mängelfreie Abnahme des Gewerkes und die Überprüfung der handwerklich fehlerfreien Ausführung der luftdichten Ebene.
  • Abgrenzung der eigenen Leistung von Folgegewerken: Es wird die ordnungsgemäß durchgeführte Leistung festgestellt, um Beschädigung durch Folgegewerke nachweisen zu können.
  • Vertrauensbildende Maßnahme bzw. Verkaufsargument: Qualitätssicherung durch Überprüfung der Bauleistung
  • Bauschäden vermeiden: Durch eine rechtzeitige Kontrolle der Gebäudehülle können Undichtigkeiten ohne großen Aufwand oder Kosten nachgebessert und Mängel behoben werden.
Der ideale Zeitpunkt der Messung
  • Baubegleitende Messung: Die Messung sollte so frühzeitig stattfinden, dass die luftdichte Ebene noch zugänglich ist und Nachbesserungen mit mäßigen Aufwand möglich sind. Idealerweise sollte die Messung zu einem Zeitpunkt durchgeführt werden, an dem die Gebäudehülle einschließlich aller Durchdringungen fertiggestellt ist, aber die Fußbodenaufbauten (Wärme- und Trittschalldämmung, Estrich) sowie ggf. vorgesehene raumseitige Beplankungen (z.B. durch Gipskartonplatten) noch fehlen. Undichtheiten im Bereich anderer Gewerke können für diese Messung provisorisch abgedichtet werden, die Messung entspricht im Hinblick auf Messzeitpunkt und Gebäudepräparation nicht der Norm.
  • Abnahmemessung nach EnEV bzw. EN 13829: Eine Abnahmemessung wird erst durchgeführt, wenn das Gebäude fertiggestellt ist.

Lüftungswärmeverluste zu vermeiden ist eine wichtige Voraussetzung, um Energie und Heizkosten zu sparen. Mit der Blower Door Messung wird zuverlässig die Luft- dichtheit von Gebäuden gemessen und Leckagen können schon während der Bauphase begutachtet werden. Nach Beseitigung der Schwachstellen dokumentiert das Messverfahren die Qualität aller Maßnahmen zur Abdichtung der Gebäudehülle, was nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) erforderlich ist. Blower Door Messverfahren werden eingesetzt: für die Überprüfung der Gebäudedichtheit von Neu- und Altbauten; für die Analyse von konstruktiven Schwachstellen; für die Sicherstellung der Qualität der ausgeführten Arbeiten an der luftdichten Ebene; zur Begutachtung von Bauschäden - Blower Door. Wünschen Sie weitere Informationen, dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular

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