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Wärmebrückenberechnung

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Bei der energetischen Bewertung der Gebäudehülle spielen der bauliche Wärmeschutz der einzelnen Bauteile sowie die Berücksichtigung zusätzlicher Wärmeverluste über Wärmebrücken eine tragende Rolle. Um die Werte für KfW Effizienzhäuser zu erreichen, ist es meist erforderlich, einen detaillierten Wärmebrückennachweis zu erstellen.  Je besser der Effizienzhausstandard desto höher die Förderung durch die KfW. (Auch die Kosten für den Nachweis werden bei der energetischen Baubegleitung mit 50% gefördert.)


Förderbeispiel KfW:

Verbesserung durch detaillierten Wärmebrückennachweis zum Effizienzhaus 55:

Kredit von 100.000€ ab 1,00 % effektiver Jahreszins

Tilgungszuschuss                                                      5.000€

Zuschuss Energetische Baubegleitung                     2.400€                                    

Kosten Detaillierte Wärmebrückenberechnung:       1.800€

Kosten Energetische Baubegleitung:                        3.000€

Wir Bieten:

-Detaillierte Wärmebrückenberechnung für Wohn und Nichtwohngebäude
-Beratung zur minimierung und optimierung von Wärmebrücken und Konstruktionsempfehlungen
-Berechnung und Bewertung einzelner Wärmebrücken

 

Wärmebrücken haben einen erheblichen Einfluss auf den Energieverlust eines Gebäudes und auf seine Bewohner.
-erhöhter Energieverbrauch
-B
eeinträchtigung der Thermischen Behaglichkeit
-m
angelhafte Wohnhygiene
-
Gefährdung der Bausubstanz

Eine besondere Aufmerksamkeit gilt der Vermeidung von Wärmebrücken.Durch eine detaillierte Berechnung der Wärmebrücken, basierend auf der "Finite Elemente Methode", lassen sich „Schwachstellen“ am Gebäude erkennen. Diese können dann in der Planung frühzeitig gelöst werden. Mit konstruktiven Maßnahmen ist es möglich, Wärmebrücken hinsichtlich Ihrer Wirkung zu minimieren oder soweit zu optimieren, dass keine Mängel, Bauschäden, oder unerwünschte Beeinträchtigungen zu erwarten sind.

 

Berücksichtigung von Wärmebrücken nach EnEV:

 

Für einen Energieausweis dürfen pauschale Ansätze der Wärmebrückenverluste angesetzt werden. Allerdings beeinflussen die pauschalen Verluste die Energiebilanz sehr negativ.

Die EnEV lässt drei Varianten zu:

 

-Die Wärmebrückenberücksichtigung kann ohne konkreten Nachweis mit einem Pauschalzuschlag von 0,1 W/(m² K) über die gesamte Gebäudehülle erfolgen. (0,15 W/(m² K) bei Bestandsgebäuden mit Innendämmung)

-Der Pauschalzuschlag kann auf 0,05 W/(m² K) halbiert werden, sobald im Rahmen eines sogenannten Gleichwertigkeitsnachweises die Umsetzung des Beiblatts 2 der DIN 4108 bestätigt wird.

-Als Alternative zu den Pauschalzuschlägen kann die Berücksichtigung der vorhandenen Wärmebrücken auch individuell über eine detaillierte Berechnung erfolgen.